Förder
Anträge
Förderrichtlinien
Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz (GH)
Insbesondere für Kommunen als Träger der Unterhaltungslast der Fließgewässer steht seit 2018 die Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz (RL GH 2018) zur Verfügung. Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes, Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements und der Hochwasserschadensbeseitigung.
Informationen hierzu finden Sie hier.
Haben Sie darüber hinaus Beratungsbedarf, dann melden Sie sich gerne bei uns.
Kontakt:
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (NE)
Wer sich in Sachsen dazu entschließt, Naturschutzmaßnahmen durchzuführen, kann Fördermittel aus dafür vorgesehenen Fördermittelfonds „Natürliches Erbe (NE). Die Gelder stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), heben auf verschiedene Maßnahmenkomplexe und Landnutzungsgruppen ab (Privatpersonen, Landwirte…). Verschiedene Fördermitteltöpfe bilden dabei bestimmte förderfähige Kulissen ab.
Haben Sie Interesse an konkreten Artenschutzmaßnahmen, wollen eine Streuobstwiese nachpflanzen oder eine Hecke sanieren? Dann bietet Ihnen Förderrichtline Natürliches Erbe Möglichkeiten finanzieller Unterstützung.
Einen Eindruck können Sie sich hier verschaffen. Haben Sie darüber hinaus Fragen, dann melden Sie sich gerne bei uns.