Gewässer
Unterhaltung

Fließgewässerunterhaltung und -entwicklung

Fließgewässer- unterhaltung und
-entwicklung

Wir arbeiten im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des Naturschutzes

Die Erfahrungen der Projekte der letzten Jahre haben gezeigt, dass Kommunen mit der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung oftmals überfordert sind. Die Vorgaben zum Hochwasserschutz, das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Sächsische Wassergesetz (SächsWG) und nicht zuletzt die Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) geben zwar Rahmenrichtlinien zu Rechten und Pflichten der Unterhaltungspflichtigen vor, allerdings liegt da auch das „Problem“. Die allermeisten Kommunen sind personell und fachlich nicht in der Lage, die zum Teil anspruchsvollen Aufgaben im Zusammenhang mit der Gewässerunterhaltung und -entwicklung längerfristig zu planen und zielgerichtet zu organisieren. Bis vor wenigen Jahren fehlten zusätzlich auch die finanziellen Mittel, um entsprechende Maßnahmen am Gewässer durchführen zu können. Hierbei hat der Freistaat Sachsen mittlerweile reagiert und weist den Kommunen fortlaufend Finanzmittel zur Gewässerunterhaltung zu.

Die Erfahrungen aus den zurückliegenden Projekten, die Kenntnisse der lokalen Verhältnisse vor Ort und zuletzt eine Schulung in der Gewässermanagement-Software PROGEMIS versetzen den Stadt-Umland-LPV LeipzigGrün in die Lage, zusammen mit den kommunalen Verantwortlichen konkrete Maßnahmen zu planen und zu organisieren. Dabei spielen gewässertypspezifische Anforderungen hinsichtlich bestimmter Zielerreichungen eine Rolle, außerdem die Lage einzelner Gewässerabschnitte (innerorts/außerorts) und die Einbindung der Landnutzer, um Entwicklungsspielräume auszuloten.

Insofern übernimmt der Landschaftspflegeverband die Koordinierung der Gewässerunterhaltung durch die Erstellung von Gewässerentwicklungs- und unterhaltungskonzepten. Damit verbunden sind auch die Maßnahmen- und Budgetplanung und die interkommunale Organisation der Maßnahmen am Gewässer. Der LPV als interkommunale Koordinierungsstelle kann so durch die kontinuierliche WRRL-konforme Organisation der Gewässerunterhaltung und -entwicklung die kommunalen Mitarbeiter entlasten und strukturelle Defizite abfedern.