Fließgewässer
II. Ordnung

Fließgewässer II. Ordnung

Naturnahe Gewässerentwicklung

Die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung gehört zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Städte und Gemeinden. Die Kommunen stehen damit sowohl finanziell als auch fachlich vor nicht unerheblichen Herausforderungen, denn aus den vielfältigen gesetzlichen Rahmenbedingungen (SächsWG, WHG, WRRL) ergeben sich neben der Unterhaltung und Pflege der Gewässer sowie dem Hochwasserschutz auch Aufgaben hinsichtlich des ökologisch-funktional orientierten Verbesserungsgebotes der Gewässer und einer angestrebten naturnahen Gewässerentwicklung.

Dabei sind Fließgewässer als Einheit mit ihrer Umwelt bzw. in der Gesamtheit ihrer Einzugsgebiete zu betrachten und enden nicht an Verwaltungs- bzw. Gemeindegrenzen. Die Planungen und praktischen Maßnahmenumsetzungen an den Gewässern erfordern insofern fachliches Know-How und interkommunale Organisation.

An der Schnittstelle zwischen Verwaltungshandeln und naturräumlicher Wirkung sind wir als Landschaftspflegeverband seit mehreren Jahren insbesondere in der LEADER-Region Muldenland aktiv involviert. Dabei konnten wir vor allem in mehreren aufeinander aufbauenden Schulungszyklen den – auch für vielfältige andere Bereiche – Verantwortlichen innerhalb der Stadt- und Gemeindeverwaltungen theoretisches und praktisches Wissen nahebringen.

Im Rahmen der Bearbeitung der vergangenen Projekte und durch die fachliche Unterstützung sowie methodische und anwendungsbezogene Schulung durch das Planungsbüro Stowasserplan GmbH & Co. KG konnten wir im LPV eine fachliche Basis für einen interkommunal orientierten Dienstleistungsverband legen.
Im Verlauf der letzten Jahre konnten wir insb. in Zusammenarbeit mit dem LEADER-Regionalmanagement Muldenland mehrere Projekte begleiten und unterstützen:

Schulung 2018 / 19

  • Life Local Adapt
  • ReQunaLE
  • Wildkatzenkorridor

Aufgaben / Leistungen

  • konzeptionelle Voruntersuchungen als wichtiges Instrument der WRRL-Maßnahmenplanung
  • Defizite der Gewässer u. a. in der Struktur, Beschaffenheit, Hydrologie und im Umfeld aufzeigen
  • Maßnahmenableitung mit PROGEMIS
  • Abgleich von vorgeschlagenen Maßnahmen mit Anforderungen des Hochwasserschutzes, der Gewässerunterhaltung und der Natura 2000-Managementplanung
  • Unterstützung der Bauhöfe bei der praktischen Maßnahmenumsetzung
  • interkommunale Abstimmung von Maßnahmen
  • Einbindung und Information aller beteiligten Akteure bzw. der Öffentlichkeit

weiterführende Links: